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AGB Ortungstechnik Dreist GmbH

Thermografie und Bauthermografie
(Baudiagnose und Baukontrolle)

Die Thermografie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperaturen bildlich dargestellt werden können.
Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes eines Gebäudes gezogen werden.
Die einzelnen Leistungen für die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber detailliert in einem Angebot oder einer Preisinformation mitgeteilt.
Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Die Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH gewährleistet die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.

Für eine thermografische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.

Leckortung an Rohrsystemen

Die Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH setzt verschiedene messtechnische Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen ein. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten und Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktionen sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu finden.
Die Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH führt Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckageortung durchgeführt werden kann.

Im Falle unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits. Bei der messtechnischen Leckageortung wird die ermittelte Schadstelle – wenn sie repariert werden soll – nach Möglichkeit sofort geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust eingeschätzt werden kann. Bei der messtechnischen Leckageortung können konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagebilder auftreten, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist.
Für die umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckageortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht.

Sonstige Untersuchungen

Bei anderen Untersuchungen, wie beispielsweise Feuchtigkeitsmessungen, endoskopische Untersuchungen, Leitungsortungen sowie thermografische Fachwerksuntersuchungen, werden die Leistungen in einer Preisinformation oder gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert.
Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergeben sich aus dem speziellen Auftrag.

Vorladung von Mitarbeitern der Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH als Zeugen in gerichtlichen Auseinandersetzungen

Für den Fall, dass Mitarbeiter der Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH, die an der Erstellung eines Sachverständigengutachtens vorprozessual beteiligt waren, im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Zeuge oder sachverständiger Zeuge herangezogen werden, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber die Differenz zwischen der Entschädigung nach dem ZSEG und dem Stundensatz als Privatgutachter in jeweils gültiger Höhe erstattet, einerlei von welcher Partei der oder die Mitarbeiter der Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH als Zeuge oder sachverständiger Zeuge benannt werden. Die Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH wird die jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze auf Anforderung vorab ankündigen.

Haftung

Im übrigen ist die Haftung der Fa. Ortungstechnik Dreist GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Aufrechnungen

Der Auftraggeber kann lediglich aufrechnen, wenn eine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

Zahlungsbedingungen

Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, abzugsfrei zahlbar sofort nach Rechnungsdatum.

Berechnungen

Die ersten 2 Stunden sind mit der Einsatzpauschale vergütet.

Ab der zweiten Stunde kann halbstündlich abgerechnet werden, ansonsten gelten die vorher vereinbarten Preise.